GROSS Inhaber eines neuen Gebrauchsmusters
Das aseptische Verschlusselement für Behälter
Wir sind stolz mitzuteilen, dass GROSS Behälter- und Anlagenbau seit dem 17. März 2011 als Inhaber eines Gebrauchsmusters mit dem Eintrag 20 2010 008 986.7 im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München notiert ist. Damit besteht in der Bundesrepublik Deutschland für maximal zehn Jahre ein gewerblicher Rechtsschutz für die unternehmenseigene Erfindung „Aseptisches Verschlusselement für Behälter“.

- Aseptisches Verschlusselement
Als Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland verleiht das DPMA mit der Erteilung von Gebrauchsmusternummern technischen Erfindungen ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren prüft das DPMA neben formellen sowie sachlichen Schutzvoraussetzungen, ob eine technische Erfindung vorliegt. Das aseptische („sterile“) Verschlusselement für Behälter erfüllte alle Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht. Damit kann GROSS Behälter- und Anlagenbau bis März 2021 hierzulande sämtliche Rechte aus dem Gebrauchsmuster geltend machen.
Das aseptische Verschlusselement ist für siloartige, vorzugsweise zylinderförmige Behälter vorgesehen, die dazu geeignet sind, Lebensmittel zu bevorraten oder entsprechende Entwicklungs- bzw. Gärprozesse zu betreiben. Entsprechende Behälter sind in Richtung der Schwerkraft durch einen Auslaufkonus gekennzeichnet, der in einer mit lös- und schwenkbaren Komponenten zu verschließenden Öffnung endet. Durch die Erfindung von GROSS Behälter- und Anlagenbau bleibt der Öffnungsbereich dauerhaft keimfrei. Aufgrund dessen ist das aseptische Verschlusselement eine echte Innovation für Produktionsabläufe, die hygienisch höchste Anforderungen stellen.





