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Vorwort zur Betriebssicherheitsverordnung

Das Bundeskabinetts hat mit Beschluss vom 31. Juli 2002 die Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, der Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes verabschiedet (Artikelverordnung).

Am 3. Oktober 2002 ist die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)“ vom 27. September 2002 (BGBl. I S.3777) in Kraft getreten.

Durch die BetrSichV werden überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 2a des Gerätesicherheitsgesetzes ab dem 1. Januar 2003 den Arbeitsmitteln gleichgestellt.
Gleichzeitig treten mit dem 1. Januar 2003

  • die Dampfkesselverordnung,
  • Druckbehälterverordnung,
  • Aufzugsverordnung,
  • Acetylenverordnung und die
  • Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährlichen Bereichen komplett außer Kraft.

Auch die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten und die Getränkeschankanlagenverordnung werden mit diesem Datum in bestimmten Bereichen außer Kraft gesetzt.

Bereits am 3. Oktober 2002 sind folgende Verordnungen außer Kraft getreten:

  • Verordnung über wassergefährdende Stoffe bei der Beförderung in Rohrleitungen (BGBl. I 1973 S. 1946, geändert 1976 S. 915)
  • Verordnung über Gashochdruckleitungen (BGBl. I 1974, S. 3591, geändert BGBl. I 1996, S. 1914) für bestimmte Leitungsarten
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (BGBl. I 1997, S. 450, geändert 2001, S. 2785)

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